Rechtliches · Stand: 15.12.2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese AGB regeln die Zusammenarbeit mit MVPWERK für Softwareentwicklung, MVPs, Web Apps, SaaS, API-Entwicklung sowie KI-Integrationen. Sie sind bewusst klar und projekttauglich formuliert – damit beide Seiten wissen, woran sie sind.

1. Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen zwischen Flaaq Holding GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“) im Bereich Softwareentwicklung, MVP-/SaaS-/Web-App-Projekte, Beratung, Konzeption, UI/UX, Implementierung, API-Entwicklung, Wartung sowie KI-Integrationen.

(2) Diese AGB richten sich primär an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. Sofern ausnahmsweise Verbraucher i.S.d. § 13 BGB beauftragen, gelten ergänzend zwingende Verbraucherschutzvorschriften; abweichende Regelungen werden dann individuell vereinbart.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Anbieter

Flaaq Holding GmbH
Dammstr. 6G, 30890 Barsinghausen
Telefon: +49 5035 3169996
E-Mail: info@mvpwerk.de

3. Leistungsgegenstand

(1) Gegenstand sind – je nach Projekt – Konzeption, Design, Entwicklung, Implementierung, Tests, Deployment, Dokumentation sowie optional Wartung/Weiterentwicklung.

(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich als „garantiert“ vereinbart, schuldet der Anbieter keine bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisse (z. B. Umsatz, Conversion, Funding, Nutzerzahlen, SEO-Rankings). Geschuldet ist eine fachgerechte, professionelle Leistung nach Stand der Technik im vereinbarten Umfang.

(3) Rechts-/Steuerberatung, Datenschutzberatung sowie branchenspezifische Compliance (z. B. GoBD/E-Rechnung/IDD) sind nicht Bestandteil, sofern nicht ausdrücklich beauftragt.

4. Vertragsschluss & Projektstart

(1) Angebote sind freibleibend, sofern nicht anders gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt zustande durch (a) schriftliche Annahme des Angebots, (b) Gegenzeichnung, (c) Startfreigabe per E-Mail oder (d) Beginn der Leistungserbringung.

(2) Projektstart erfolgt nach Klärung der Startvoraussetzungen (insb. Zugangsdaten, Inhalte, Ansprechpartner, Scope) und – falls vereinbart – nach Eingang einer Anzahlung.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle zur Umsetzung erforderlichen Informationen, Inhalte, Entscheidungen, Zugänge und Freigaben rechtzeitig bereit (z. B. Domain/DNS, Hosting, Git-Repo, Accounts, Branding-Assets, Texte).

(2) Verzögert sich das Projekt wegen fehlender Mitwirkung, verschieben sich Termine angemessen; der Anbieter kann Mehraufwände nach Aufwand abrechnen.

(3) Der Kunde sichert zu, dass bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind bzw. er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt.

6. Änderungen & Change Requests

(1) Der vereinbarte Leistungsumfang (Scope) ergibt sich aus Angebot/Statement of Work. Zusätzliche Anforderungen (Change Requests) werden als Zusatzleistung behandelt.

(2) Der Anbieter bewertet Change Requests hinsichtlich Aufwand, Kosten, Risiken und Timeline. Erst nach schriftlicher Freigabe durch den Kunden werden Änderungen umgesetzt.

(3) „Schnell mal“-Änderungen ohne Freigabe erfolgen nur, wenn der Anbieter dem ausdrücklich zustimmt; sie können Zeitpläne beeinflussen.

7. Termine, Verzug, höhere Gewalt

(1) Termine sind verbindlich nur, wenn ausdrücklich als verbindlich zugesagt. Ansonsten handelt es sich um Plantermine.

(2) Bei höherer Gewalt oder nicht vom Anbieter zu vertretenden Umständen (z. B. Ausfälle Drittanbieter/Cloud, Streik, behördliche Maßnahmen, massive Internetstörungen) verlängern sich Fristen angemessen.

(3) Gerät der Kunde in Annahme-/Mitwirkungsverzug, kann der Anbieter angemessene Stillstandskosten und Mehraufwände geltend machen.

8. Abnahme & Übergabe

(1) Bei werkvertraglichen Leistungen erfolgt eine Abnahme (z. B. Release, Meilenstein, MVP-Go-Live) nach Bereitstellung und Testphase.

(2) Der Kunde prüft innerhalb von 10 Werktagen und erklärt Abnahme oder meldet wesentliche Mängel. Erfolgt keine Rückmeldung oder wird produktiv genutzt, gilt die Leistung als abgenommen, soweit keine wesentlichen Mängel vorliegen.

(3) Mit Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Nicht wesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.

9. Vergütung & Zahlung

(1) Vergütung erfolgt nach Angebot: Festpreis, Paket, Retainer oder nach Aufwand (Time & Material). Reise-/Nebenkosten nur bei Vereinbarung.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart. Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter Leistungen bis zur Zahlung pausieren.

(3) Bei Festpreisprojekten können Abschlagszahlungen nach Meilensteinen vereinbart werden.

10. Nutzungsrechte & Quellcode

(1) Der Kunde erhält – nach vollständiger Zahlung – die im Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte an den individuell erstellten Arbeitsergebnissen (insb. Quellcode, UI, Konfiguration).

(2) Vor vollständiger Zahlung verbleiben sämtliche Rechte beim Anbieter; eine produktive Nutzung ist in diesem Zeitraum nur mit Zustimmung zulässig.

(3) Vorbestehende Komponenten, Libraries, Frameworks, Templates und Tooling des Anbieters bleiben dessen Eigentum; der Kunde erhält daran ein Nutzungsrecht, soweit zur Nutzung des Projekts erforderlich.

11. Drittanbieter, Open Source, KI-Dienste

(1) Projekte nutzen häufig Drittanbieter (z. B. Hosting/Deployment, Datenbank, Auth, E-Mail, Payments, Analytics). Für Verfügbarkeit und Konditionen dieser Dienste ist grundsätzlich der jeweilige Anbieter verantwortlich.

(2) Open-Source-Software wird nach den jeweiligen Lizenzbedingungen eingesetzt. Der Anbieter weist den Kunden auf relevante Lizenzpflichten hin, soweit im Projekt erkennbar.

(3) KI-Integrationen: Soweit vereinbart, kann der Anbieter KI-Funktionen (z. B. Chat, Assistenz, Klassifikation, Automationen) integrieren. Der Kunde bleibt verantwortlich für Inhalte/Prompts, Ausgaben-Validierung und den rechtmäßigen Einsatz (insb. bei personenbezogenen Daten). Für rein inhaltliche Richtigkeit von KI-Outputs wird keine Gewähr übernommen.

12. Vertraulichkeit & Referenzen

(1) Beide Parteien behandeln Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen streng vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung.

(2) Der Anbieter darf den Kunden als Referenz (Name/Logo/kurze Projektbeschreibung) nennen, sofern der Kunde nicht in Textform widerspricht. Vertrauliche Details werden nicht veröffentlicht.

13. Gewährleistung (Mängel)

(1) Der Anbieter gewährleistet die vertraglich vereinbarte Funktionalität zum Zeitpunkt der Abnahme. Gewährleistung umfasst nach Wahl des Anbieters Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(2) Keine Gewähr für Fehler, die durch Änderungen des Kunden/ Dritter, unsachgemäße Nutzung, Drittanbieter-Änderungen oder fehlende Updates entstehen.

(3) Für Projekte nach Aufwand (reine Dienstleistungen/Consulting) gelten Gewährleistungsrechte nur, soweit gesetzlich zwingend.

14. Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden; im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Haftungshöchstbetrag (Cap): Soweit zulässig, ist die Haftung insgesamt auf die Netto-Vergütung des betroffenen Projektabschnitts begrenzt, maximal auf die Netto-Gesamtvergütung des Vertrags.

(4) Für Datenverlust haftet der Anbieter nur, soweit der Kunde angemessene Datensicherungsmaßnahmen getroffen hat; die Haftung ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer Sicherung begrenzt.

(5) Keine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, reine Vermögensfolgeschäden oder Ansprüche Dritter, sofern nicht zwingendes Recht entgegensteht.

(6) Der Anbieter haftet nicht für Störungen/Schäden, die ausschließlich im Verantwortungsbereich von Drittanbietern (Cloud/Hosting/Payments/KI-Provider) entstehen.

15. Freistellung

Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus (a) vom Kunden bereitgestellten Inhalten, (b) rechtswidriger Nutzung der Software, (c) fehlenden Rechten/Lizenzen oder (d) Verstößen gegen Datenschutz-/Wettbewerbs-/Urheberrecht durch den Kunden resultieren.

16. Laufzeit, Kündigung, Storno

(1) Verträge enden mit Leistungserbringung, sofern nicht Wartung/Retainer vereinbart ist.

(2) Bei Kündigung/Storno durch den Kunden sind bis dahin erbrachte Leistungen zu vergüten; zusätzlich können reservierte Kapazitäten/Meilensteine nach Maßgabe der Vereinbarung abgerechnet werden.

(3) Der Anbieter kann aus wichtigem Grund kündigen (z. B. wiederholter Zahlungsverzug, schwere Mitwirkungsverletzung).

17. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute ist – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters.

(2) Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), sofern nicht strengere Form vorgeschrieben ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

Hinweis
Diese Vorlage ist praxisnah, aber ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wenn Sie maximal „wasserdicht“ sein wollen (z. B. Abnahme-Mechanik, Haftungs-Cap, Subunternehmer, AVV, KI-Provider-Kette), lassen Sie die AGB einmal kurz anwaltlich gegenprüfen.
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